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LSVD-Positionen zur DenkmalsdiskussionAm 28. August 2006 hat der LSVD in Berlin eine Diskussion zum Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen veranstaltet und dabei gefragt: „Welches Zeichen setzt es für Lesben und Schwule“. Es war eine Diskussion auf hohem Niveau und in konstruktiver Atmosphäre insbesondere Dank der engagierten Dialogbereitschaft der beiden Wettbewerbsgewinner Michael Elmgreen und Ingar Dragset. Im Nachgang zu dieser Diskussion hat der LSVD seine Positionen neu zusammengefasst: Die Erinnerung an das Unrecht wach halten, die verfolgten und ermordeten Opfer ehren und ein sichtbares Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen Es ist ein großer Erfolg, dass der Bundestag 2003 die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen beschlossen hat. Die langjährige Arbeit des LSVD und der Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ hat schließlich die Mehrheit des Parlaments überzeugt, dass auch dieser Opfergruppe würdig gedacht werden muss. Das Denkmal soll laut Bundestagsbeschluss
Das Konzept von Elmgreen und Dragset leistet eine künstlerisch beeindruckende An-näherung an die Aufgabenstellung. Jedoch darf der dritte Aspekt des Bundestagsbeschlusses nicht außer Acht gelassen werden: im Hinblick auf Gegenwart und Zukunft ein sichtbares Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben zu setzen. Diesen sieht der LSVD nur teilweise erfüllt, da im Entwurf der Künstler lediglich ein männliches Paar erscheint. Lesben werden nicht ausdrücklich repräsentiert. Historische Fakten würdigen, das Gemeinsame suchenDas Denkmal soll die Erinnerung an das Unrecht wach halten. Unterdrückt wurde jede Form gleichgeschlechtlicher Liebe. Verfolgung aufgrund der Homosexualität mit Gefahr für Freiheit, Leib und Leben war im Nationalsozialismus auf homosexuelle Männer konzentriert. Die Nationalsozialisten haben 1935 die totale Kriminalisierung männlicher Homosexualität angeordnet. Dafür wurde der § 175 des Reichsstrafgesetzbuchs in der Tatbestandsfassung radikal entgrenzt und im Strafmaß massiv verschärft. Zwischen 1935 und 1945 wurden ca. 60.000 Verurteilungen ausgesprochen. Die verurteilten Männer kamen in Gefängnisse, Zuchthäuser und Haftarbeitslager. 5.000 bis 10.000 Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt, wo sie zumeist den „Rosa Winkel“ tragen mussten. Nur die wenigsten überlebten die Lager. Der § 175 galt in der Bundesrepublik – anders als in der DDR – in der Nazi-Fassung unverändert bis 1969 fort. Lesbische Beziehungen wurden nicht strafrechtlich verfolgt. War den Nazis die Homosexuali-tät inhaftierter Frauen bekannt, bedeutete das dennoch verschärfte Bedrohung. Insgesamt ist aber die Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus „kaum mit eindeutigen Ver-folgungskriterien zu belegen“ (Dr. Claudia Schoppmann, Vortrag im vorbereitenden Kolloqu-ium für den Kunstwettbewerb zum Denkmal, 2005). Schwule und Lesben erlebten aber ge-meinsam die Zerschlagung ihrer Infrastruktur durch die Nazis. Lesben lebten eingeschüch-tert und waren in ihren Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt. Es war eine „Zeit der Mas-kierung“. Die Geschichte der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung ist der breiten Öffentlichkeit bis heute wenig bekannt. Das Denkmal sollte daher durch eine ergänzende In-formation flankiert werden, die knapp die bekannten historischen Tatsachen zur nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung zusammenfasst. Die begleitende Information sollte fachhistorisch abgesichert werden, damit sie Besucherinnen und Besuchern den aktuellen Stand der Forschung präsentiert. Das Denkmal selbst darf jedoch keinen Lesben ausschließenden Charakter bekommen. Durch die derzeit geplante Darstellung entsteht der Eindruck, das Mahnmal beziehe sich ausschließlich auf schwule Männer. Das Denkmal soll auch ein Lernen aus der Geschichte im Sinne eines „Nie wieder“ symbolisieren. Gerade für die Aufgabe, gegenwartsbezogen ein Zeichen gegen Ausgrenzung zu setzen, dürfen Lesben nicht unsichtbar bleiben – genau dies ist nach dem geplanten Entwurf jedoch der Fall. Es ist keinesfalls ausreichend, Lesben im Rahmen einer zusätzlichen Information zu berücksichtigen; sie müssen vielmehr integrativer Teil der künstlerischen Darstellung sein. Der LSVD respektiert die künstlerische Freiheit der Künstler. Seine Forderungen sind politischer Natur und richten sich in erster Linie an die verantwortlichen Entschei-dungsgremien. Der LSVD fordert die Bundesregierung, insbesondere den Kulturstaatsminister, den Berliner Senat und die Künstler auf, die inhaltliche Diskussion an dieser Stelle weiterzuführen sowie sicherzustellen, dass der Bundestagsbeschluss in allen drei Punkten Berücksichtigung findet. Berlin, 10. September 2006
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